Der Gemeindevorstand und seine Aufgaben

Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand, die für wirtschaftliche Unternehmen und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit eingerichteten Ausschüsse und die Bürgermeisterin.

Der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und die Ausschüsse sind Kollegialorgane. Dies bedeutet, dass mehrere Personen die Entscheidungen treffen. Das Bürgermeisteramt ist ein monokratisches Organ, was bedeutet, die Bürgermeisterin allein trifft in klar definierten Bereichen die Entscheidung. Gemeinderat, Gemeindevorstand und die Bürgermeisterin sind selbstständige Organe. Selbständig bedeutet, sie treffen verbindliche Entscheidungen, wobei die übrigen Ausschüsse und das Gemeindeamt Hilfsorgane sind. Diese haben vorberatende und antragstellende, kontrollierende, vorbereitende und ausführende Aufgaben wahrzunehmen.

Der Gemeindevorstand setzt sich aus der Bürgermeisterin, dem Vizebürgermeister und vier weiteren Mitgliedern zusammen. Die Bürgermeisterin Michaela Ofner führt den Vorsitz im Gemeindevorstand. Weitere Mitglieder des Gemeindevorstandes sind Bgmin-Stellvertreter Christian Köfler und Andrea Plattner von der Allgemeinen Liste, Stephan Kuprian von der Neuen Bürgerliste, Manuel Neurauter von den Wir Haiminger sowie Mag. Wolfgang Suitner von Gemeinsam für Haiming.



Der Gemeinderat kann dem Gemeindevorstand folgende Entscheidungen übertragen, wobei die Sitzungen des Gemeindevorstandes nicht öffentliche Sitzungen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) sind:

  • den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Liegenschaften;
  • die Verwirklichung un4102d Finanzierung außerordentlicher Vorhaben;
  • die Gewährung von verlorenen Zuschüssen und die Bewilligung, außer- und überplanmäßige Ausgaben zu leisten;
  • die Abgabe und Annahme von sonstigen Erklärungen und den Abschluss von sonstigen Vereinbarungen, insbesondere den Erwerb und die Veräußerung beweglicher Sachen und die Vergabe von Leistungen, wenn der Wert dieser Rechtsgeschäfte in der Gesamtabrechnung oder bei regelmäßig wiederkehrenden Vergaben der Jahresbetrag fünf Prozent der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes übersteigt;
  • die Begründung oder Beendigung von Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, deren Dauer sechs Monate übersteigt, und dienstbehördliche Maßnahmen nach Maßgabe des Gemeindebeamtengesetzes.

Im Übrigen kommt dem Gemeindevorstand die Vorberatung und Antragstellung in allen der Entscheidung des Gemeinderates vorbehaltenen Angelegenheiten, soweit dafür nicht Ausschüsse für wirtschaftliche Unternehmen, für Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit oder für einzelne Bereiche der Verwaltung eingerichtet sind, zu.

In unserer Gemeinde wurde dem Gemeindevorstand vom Gemeinderat die Beschlussfassung über die Finanzierung von außerordentlichen Vorhaben (jene, die nicht budgetiert sind) bis zu einer Höhe von 25.000 Euro übertragen.


(Text: rafan, Fotos Wegleiter Manfred)

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