Videoüberwachung in unserer Gemeinde

Das Wort „Überwachung“ hat oft einen faden Beigeschmack und mancheiner fühlt sich heutzutage oft als „gläserner Mensch“. Videoüberwachung im öffentlichen Raum kennt man aus Übersee, nicht aber bei uns. Ist das in unserer Gemeinde wirklich notwendig? Was dürfen wir überhaupt überwachen? Wo wird überwacht? Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt Videoüberwachungen innerhalb bestimmter Grenzen. Dabei gilt es immer im jeweiligen Einzelfall zu überprüfen, ob eine solche Überwachung rechtmäßig ist. Gründe für die Rechtmäßigkeit sind:

  • Schutz des Lebens von Personen
  • Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen
  • Schutz des Eigentums Die Überwachung darf nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß statt-finden, die Aufnahmen sind in regelmäßigen Abständen zu löschen (bei uns nach 72 Tagen), eine Auswertung erfolgt nur im Anlassfall und andere, gelindere Mittel haben sich leider als unzureichend erwiesen. Ebenso muss gewährleistet werden, dass nicht in höchstpersönliche Rechte eingegriffen wird.
Beispiel Kameraansicht mit geschwärzten Bereich

Das Zerstören oder Verwüsten von Gemeindeeigentum durch das Verunstalten von Spielplätzen, das Beschmieren von Hauswänden oder das Anzünden von Feuerwerkskörpern, die auf Scheiben von Schulen geschmissen werden, das Herunterreißen von Handtuchspendern in öffentlichen Toiletten, und vieles mehr ist kein Kavaliersdelikt und hat bei uns in der Gemeinde leider in den letzten Jahren stark zugenommen. So sind wir durchschnittlich fast jede Woche mit einer Beschädigung konfrontiert. Es birgt nicht nur Gefahrenpotential, sondern bringt in vielen Fällen auch sehr hohe Kosten mit sich, wobei meist die Gemeinde selbst, in Ermangelung der „Täter“, zur Kasse gebeten wird.

Eine Überwachung durch Videokameras bringt ein gewisses Maß an Sicherheit mit sich, doch der fahle Beigeschmack einer derartigen Kontrolle bleibt. Daher scheut man sich oft, dies umzusetzen. Es besteht aber vielmals der falsche Glaube, dass eine derartige Überwachung nicht legal durchgesetzt werden könne. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist natürlich an rechtliche Vorgaben gekoppelt, doch befolgt man diese, steht einer rechtmäßigen Überwachung nichts im Wege. Aufgrund der Häufigkeit der Vandalismusschäden bei Gemeindegebäuden hat man sich nach reiflicher Überlegung dazu entschieden, folgen-de Plätze per Video zu überwachen:

  • Gemeindeamt, Dienstleistungszentrum und Tiefgarage (mit Ausnahme vom Kummerkasten)
  • • Volksschule Haiming
  • Mittelschule Haiming
  • Eingangsbereich Schwimmbad

Natürlich sind Bereiche außerhalb der Gemeindegrundstücke verpixelt (also geschwärzt). So wurden unter anderem auch der Kummerkasten oder Bereiche außerhalb unserer Grundstücke von einer Überwachung ausgenommen.

Vandalismus

(Text: rafan; Fotos: Gemeinde Haiming)

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