Was tut die Gemeinde in puncto unachtsame Hundebesitzer?

Frage:

Es fällt immer wieder auf, dass Menschen ihre Hunde frei laufen lassen oder den Hundekot nicht
beseitigen. Was gedenkt die Gemeinde hier zu tun, bzw. gibt es dazu schon Beschwerden?

Antwort:

Ja, es kommt immer wieder zu Beschwerden diesbezüglich. Eine Hundekotaufnahmepflicht gilt
ganzjährig im gesamten Ortsgebiet. Auch die Leinenpflicht gilt im ganzen Ortsgebiet mit einigen Ausnahmen. Die Gemeinde Haiming bemüht sich derzeit gerade, eine attraktive eingezäunte Hundespielwiese zur Verfügung zu stellen. Zuwiederhandlungen gegen die Leinenpflicht können mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro von der BH bestraft werden. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung der Entfernung von Hundekot werden gemäß Tiroler Gemeindeordnung mit einer Geldstrafe bis zu 2.000 Euro bestraft.

Zuständige Behörde für Anzeigen etc. ist die Bezirkshauptmannschaft Imst.
(Text: Michaela Ofner)

By Eva

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