Umfassendes Förderangebot
Seit 1. Jänner 2024 gelten die neuen Förderrichtlinien des Bundes. In Kombination mit lukrativen Landesförderungen ergeben sich in Tirol beachtliche Förderquoten für verschiedene Energieprojekte – von der thermischen Gebäudesanierung über den Heizungstausch bis zur eigenen Photovoltaikanlage.
Aufgrund der günstigen Förderbedingungen besteht eine besonders große Nachfrage beim Heizungstausch hin zu Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss. Doch vor dem Heizungstausch sollte die Notwendigkeit von thermischen Sanierungsmaßnahmen abgeklärt werden. Denn statt dem alten 20 kW Ölkessel kann nach der Sanierung sogar eine wesentlich kleiner dimensionierte 10 kW Luftwärmepumpe ausreichend sein. Neben der Energieeinsparung und geringeren Kosten kann der bisher für den Öltank genutzte Platz anderweitig genutzt werden und steht der ganzen Familie zur Verfügung. Zudem ergeben sich bei der Kombination möglichst vieler Sanierungsschritte zahlreiche Synergieeffekte. Fenstertausch und Fassadendämmung zur gleichen Zeit bietet beispielsweise die Möglichkeit, die Anschlüsse optimal und wärmebrückenfrei auszuführen. Bei Kombinationen mit drei oder mehreren Sanierungsschritten gibt es neben den Einzelförderungen zudem auch Boni für umfassende Sanierungen wie zum Beispiel den mit 8.800 Euro dotierten Ökobonus 2050 der Tiroler Wohnhaussanierung. Wird das Sanierungsvorhaben zusätzlich mit dem in Tirol weit verbreiteten klimaaktiv-Gebäudestandard umgesetzt, erreichen die Förderquoten absolute Spitzenwerte. Werden darüber hinaus vorwiegend nachwachsende Rohstoffe für die Dämmung verwendet, kann die Fördermarke sogar die 90 Prozentmarke der einzuplanenden Kosten übersteigen“, erklärt Energieexperte Michael Plattner.

Bevor ein Sanierungsvorhaben umgesetzt wird, gilt es, sich einen Überblick über die Ausgangssituation und die Möglichkeiten im eigenen Wohngebäude zu machen. Hier hilft die unabhängige Energieberatung der Energieagentur Tirol. Darüber hinaus kann ein Energieausweis Aufschluss darüber geben, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und zur Erfüllung der Fördervorgaben notwendig sind. Welchen U-Wert müssen die Fenster aufweisen und wie stark muss die Fassadendämmung sein, damit die Förderrichtlinien erfüllt sind? Auch wenn die meisten Sanierungsförderungen nach Umsetzung eingereicht und abgerechnet werden können, muss beispielsweise für den Sanierungsbonus „Mehrparteienhäuser“ des Bundes der Förderantrag bereits vorab gestellt werden. Im Anschluss planen Fachfirmen die konkreten Sanierungsmaßnahmen und koordinieren die Abwicklung. Am Ende erfolgt die Förderabrechnung und die Freude über ein gut gedämmtes, energieeffizientes und komfortables Heim.
Die Energieagentur Tirol unterstützt im Rahmen von professioneller Energieberatung dabei, die passende Förderung zu finden. Einen Überblick über das Beratungsangebot der Energieagentur sowie die Anmeldung zur Beratung erfolgt schnell und einfach über die Webseite: private.energieagentur.tirol.
(Text und Foto: Energieagentur Tirol)