Räum- und Streupflicht der Anrainerinnen und Anrainer

Als Eigentümer einer Liegenschaft (ein oder mehrere Grundstücke), die nahe an einer Verkehrsfläche liegt, hat man bestimmte Pflichten, die sich für den Winterdienst ergeben

(§ 93 Straßenverkehrsordnung): (Text: rafan; Foto: Schnee schippen)Von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr müssen die Eigentümer selbst dafür sorgen, dass alle nicht mehr als drei Meter von der Grundgrenze entfernten Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen gesäubert und bei Schnee und Glatteis auch bestreut sind.

Wenn entlang der betreffenden Liegenschaft weder ein Gehsteig noch ein Gehweg vorhanden ist, dann gilt diese Verpflichtung für den Rand der Straße in einer Breite von einem Meter.

Vorsicht!

„Bei der Durchführung des Winterdienstes auf Gehsteigen kann es auch fallweise vorkommen, dass durch den Straßendienst Flächen mitbetreut werden, für welche die Anrainer zur Räumung und Streuung gem. § 93 StVO verpflichtet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine unverbindliche Arbeitsleistung beziehungsweise Mitbetreuung des Amtes Straßenbetrieb handelt, aus welcher weder ein Rechtsanspruch

noch eine schlüssige Übernahme der Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde Haiming abgeleitet werden kann. Die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten verbleibt ausschließlich beim Anrainer beziehungsweise Grundeigentümer.“

Von dieser Pflicht der Anrainer gibt es nur eine Ausnahme: Die Liegenschaft ist nicht bebaut und wird landwirtschaftlich (forstwirtschaftlich) genutzt.

Dachlawinen: Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet die Eigentümer außerdem dafür zu sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen von den an der Straße gelegenen Dächern entfernt werden. Eine Vernachlässigung der angeführten Pflichten kann (neben Verwaltungsstrafen) zu straf- und zivilgerichtlichen Verurteilungen führen, wenn es zu einem Unfall kommt. Die wichtigsten Gehsteige und Gehwege werden geräumt und mit Kies gestreut.

Dazu ist sowohl unter der Woche als auch an Sonn- und Feiertagen ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Somit ist täglich ab etwa 6 Uhr in der Früh ein sicheres Fortbewegen im Gemeindegebiet gewährleistet.

(Text: rafan; Foto: Schnee schippen)

By Eva

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